Rechtsanspruch Offener Ganztag

Ab dem Schuljahr 2026/2027 wird ein bundesweiter Rechtsanspruch auf eine bedarfsgerechte Ganztagsförderung (Offener Ganztag) gemäß § 24 Absatz 4 SGB VIII stufenweise eingeführt – beginnend mit den SchülerInnen der Klassenstufe 1. Bis zum Schuljahr 2029/2030 soll der Anspruch für alle Kinder der Klassenstufen 1 bis 4 gelten.

Der offene Ganztag bietet Kindern eine verlässliche und strukturierte Tagesgestaltung über den Unterricht hinaus. Lernzeiten, kreative Angebote und Bewegungsphasen fördern sowohl schulische Leistungen als auch persönliche Entwicklung. Durch gemeinsame Mahlzeiten und soziale Aktivitäten werden soziale Kompetenzen gestärkt und das Gemeinschaftsgefühl gefördert. Die Betreuung am Nachmittag schafft Sicherheit und unterstützt insbesondere Familien bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Ein Ort, an dem Kinder lernen, lachen und sich entfalten dürfen.

Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs kommt insbesondere auf die Schulträger in Kommunen, Städten und Kreisen zu.

Loesungenfinden.org bietet Unterstützung bei der Ausschreibung externer Träger zur Realisierung diese Rechtanspruchs:

Das Beratungsnetzwerk liefert eine fachliche und vergabestrategische Planung und begleitet das Ausschreibungsverfahren von der Erstellung der Ausschreibungsunterlagen über die vollständige Kommunikation mit den Bieterunternehmen während des Verfahrens bis zur Vergabeempfehlung am Schluss des Verfahrens.

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